Sollten Sie einen Zugang zum Elster-Portal www.elster.de haben, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufes beim Finanzamt über eine Anfrage in Ihrem Elster-Portal. Sie werden dann keinen Freischaltcode per Post erhalten. Da das Elster-Portal ziemlich komplex ist, haben wir Ihnen eine visuelle Anleitung dafür erstellt, wie Sie dort Ihre Zustimmung zum Datenabruf erteilen können. Bitte laden Sie sich die PDF-Datei unter dem nachfolgenden Link herunter.
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