Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belasung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!
Mitgliedschaft

Häufig gestellte Fragen

  • Wie werde ich Mitglied in bei der LohiBW?

    Ganz einfach:

    Sie vereinbaren einen Termin mit uns. Schreiben Sie uns oder wählen Sie über die Postleitzahlensuche eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

    Sie kommen zum persönlichen Beratungstermin und werden Mitglied. Wir erklären Ihnen unsere Leistungen, Beratungsbefugnis und berechnen Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag. Anschließend können Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.

    Ab sofort nutzen Sie alle Leistungen der LohiBW.
    Mit Erklärung der Mitgliedschaft profitieren Sie von allen unseren Leistungen. Wir machen Ihre Steuererklärung und beraten Sie ganzjährig und ohne Extrakosten zu steuerlichen Themen rund um alle Fragen zur Einkommensteuer.

    Mitglied werden >

  • Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?

    Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 16 Euro.

  • Was kostet die Mitgliedschaft?

    Der Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihren Jahreseinnahmen. Einnahmen sind beispielsweise alle Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis, die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Rentenbezüge, Kapitalerträge und Lohnersatzleistungen.

    Die genaue Höhe des Mitgliedsbeitrags lässt sich nur in einer Beratungsstelle nach Kenntnis der beitragsbestimmenden Faktoren ermitteln.

    Beitragsordnung >

  • Gibt es Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Auszubildende?

    Ja, bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung ist ein für diesen Personenkreis ermäßigter Beitrag von 31 Euro zu entrichten, sofern die Einnahmen nicht über 12.000 Euro liegen und mindestens ein Elternteil Mitglied der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. ist.

  • Kann ich meine Steuererklärung von Ihnen auch machen lassen, ohne Mitglied bei der LohiBW zu sein?

    Nein, die LohiBW darf nur im Rahmen einer Mitgliedschaft tätig werden. Das ist gesetzlich so geregelt.

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied werden?

    In der Beratungsbefugnis ist gesetzlich geregelt, für wen ein Lohnsteuerverein tätig werden darf. Im Rahmen einer Mitgliedschaft können wir Arbeitnehmern, Rentnern, Beamten und Unterhaltsempfängern bei der Einkommensteuer Hilfe leisten:

    • wenn nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente und Pensionen) oder Unterhaltsleistungen vorliegen
    • und/oder Einnahmen gemäß § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a (Übungsleiter, Ehrenämter) oder Nr. 72 EStG, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind
    • und/oder Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen), Vermietung und Verpachtung, oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. so genannten Spekulationsgeschäften) erzielt werden und die Einnahmen/Einkünfte aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehepartnern nicht übersteigen.
  • Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?

    Die Dauer der Mitgliedschaft können Sie selbst bestimmen. Sie können die Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 30. September des laufenden Jahres.

  • Muss ich die Mitgliedschaft kündigen, wenn ich keine Einkommenssteuererklärung mehr abzugeben habe oder abgeben will?

    Nein, Sie können gerne weiter Mitglied bleiben und den Verein dadurch unterstützen.

    Wenn Sie sich zu einer Kündigung entscheiden, ist diese schriftlich zu erklären. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung. Diese ist nur dann wirksam, wenn Sie bis zum 30. September eines Jahres schriftlich kündigen. Bei Eintritt nach dem 30. September kann die Kündigung bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres erklärt werden.

  • Werden die Bearbeitung der Steuererklärung oder andere Leistungen extra in Rechnung gestellt?

    Nein, denn alle Leistungen des Vereins sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie in unserer Beitragsordnung.

    Beitragsordnung >

  • Erhalte ich alle erforderlichen Formulare und Vordrucke bei Ihnen oder beim Finanzamt?

    Wir erstellen alle Einkommensteuererklärungen im ELSTER-Verfahren, also ohne amtliche Formulare. Falls benötigt, können wir Ihnen gerne Vordrucke für Ihren Arbeitgeber zur Verfügung stellen (z. B. Reisekosten, Auswärtstätigkeit).

  • Wie lange dauert es, bis ich mein Geld vom Finanzamt zurückbekomme?

    Das ist regional stark unterschiedlich und kann leider nicht einheitlich beantwortet werden. Es hängt davon ab, wie sehr das Finanzamt ausgelastet ist und ob die Steuererklärung mit allen Belegen und Erläuterungen beim Finanzamt abgegeben wird. In unseren Beratungsstellen wird mit einer Software gearbeitet, die einen Versand der Steuererklärung per ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht. Die Bearbeitung durch das Finanzamt  wird dadurch erfahrungsgemäß beschleunigt.

  • Kann ich Ihnen meine Unterlagen auch per E-Mail senden?

    Ja, das ist möglich. Allerdings ist es nicht sicher! Ein Datenversand per E-Mail erfolgt unverschlüsselt. 

    Datenschutz nimmt bei uns einen sehr hohen Stellenwert ein. Wir bieten Ihnen mit unserem Mitgliederportal eine kostenlose Alternative, mit der Sie Ihre Daten und Unterlagen verschlüsselt mit der Beratungsstelle austauschen können. 

  • Ich habe nur eine Frage. Kann ich mich damit an die LohiBW wenden ohne Mitglied zu sein?

    Wir dürfen nur für Mitglieder tätig werden.

Bestnote für die LohiBW von Focus-Money

Wo man bei der Steuererklärung richtig gut beraten wird, testete das Analyse- und Beratungsunternehmen ServiceValue GmbH im Auftrag von Focus-Money.

Hier erfahren Sie mehr dazu >

LohiBW Newsletter

Ihr direkter Kontakt zur LohiBW

Mit jeder unserer über 100 Beratungsstellen sind Sie RICHTIG GUT BERATEN. Finden Sie Ihre persönliche LohiBW ganz in Ihrer Nähe.


Einfach Postleitzahl oder Ort eingeben.

Checkliste der Unterlagen

Die Liste der Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.

Kontakt zur LohiBW Hauptverwaltung

Telefon 0711 955988-0
Mo - Do  8:00 - 16:30 Uhr
Fr            8:00 - 15:00 Uhr

E-Mail info(at)lohi-bw.de