Seit am 01. Januar 2020 die neueste Fassung des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten ist, sind unter anderem auch Lohnsteuerhilfevereine dazu verpflichtet, weitere Auflagen zu erfüllen. An diesem Punkt möchten wir uns ausdrücklich bei allen Mitgliedern und Mitarbeiter*Innen für die Umsetzung dieser Auflagen bedanken.
Neben der bereits zu Jahresbeginn angelaufenen Identifizierung unserer Mitglieder, müssen auch noch weitere Pflichten - unter anderem eine Risikoanalyse im Sinne des Geldwäschegesetzes - erfüllt werden. Für diesen Zweck ist es notwendig geworden, dass im Rahmen der Beratungen die Staatsangehörigkeit aller Mitglieder erfasst wird. Weitere Fragen müssen im Beratungsgespräch geklärt werden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir dieser (gesetzlichen) Verpflichtung nachkommen müssen und bedanken uns im Vorab für Ihre Unterstützung.