In der Beratungsstelle Oberndorf werden rund 2.500 Mitglieder mit dem Anspruch höchster Qualität in ihren steuerlichen Angelegenheiten betreut. Dies erfolgt im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Damit diese Qualität beibehalten werden kann, können wir nur eine begrenzte Anzahl an neuen Mitgliedern aufnehmen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihre Steuerlast zu minimieren, Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden zu wahren und durchzusetzen.
Für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Selbstverständlich kann das Beratungsgespräch auch außerhalb unserer Servicezeiten eingeplant werden.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie nach steuerlichen Informationen? Wir helfen gerne! Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Wir freuen uns darauf Sie als unser Mitglied zuverlässig und zeitnah betreuen zu dürfen.
Januar - Dezember | |
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Mo, Mi | 09:00 - 16:00 Uhr |
Di, Do | 09:00 - 12:00 Uhr |
Die Liste der Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.