In der Beratungsstelle Rottenburg werden über 2.700 Mitglieder mit dem Anspruch höchster Qualität in ihren steuerlichen Angelegenheiten betreut. Dies erfolgt im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihre Steuerlast zu minimieren, Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden zu wahren und durchzusetzen.
Für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung vereinbaren Sie bitte einen Termin – so können wir eine zeitnahe Bearbeitung gewährleisten.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie nach steuerlichen Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter – zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Es ist uns wichtig, Sie klar und verständlich zu informieren.
Wir freuen uns darauf, auch Sie kompetent, zuverlässig und zeitnah betreuen zu dürfen.
Januar - Mai | |
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Mo - Mi und Fr | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
Juni - Dezember | |
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Mo - Mi | 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr |
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Die Liste der Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.