Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
anlässlich der aktuell ergehenden Schreiben der Finanzverwaltung zur Grundsteuererklärung müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir leider keine Beratungsbefugnis für diese Feststellungserklärungen haben und Sie dabei somit leider nicht unterstützen dürfen. Auch wenn wir natürlich gerne für Ihre steuerlichen Anfragen zur Verfügung stehen, möchten wir Sie darum bitten, von Anfragen zu dieser Grundsteuer-Feststellungserklärung abzusehen und uns diese Aufforderungsschreiben nicht zukommen zu lassen. Weitergehende Informationen und eine ausführliche Stellungsnahme zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link: Information zur Grundsteuer-Feststellungserklärung.
„Das gibt mir Sicherheit: Die LohiBW erledigt meine Steuern.“
Das deutsche Steuerrecht ist komplex und unterliegt einem steten Wandel. Mit einer qualifizierten Steuerberatung nutzen Sie alle Steuervorteile. Auch können Sie sicher sein, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten professionell und reibungsfrei geregelt werden.
Wir von der LohiBW sind Spezialisten für die Einkommensteuererklärung. Wir beraten Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre und Rentner, wie sie am besten Steuern sparen. Gerne stehen wir auch Ihnen als Partner für Ihre Steuerfragen zur Seite!
In rund 100 Beratungsstellen in Baden-Württemberg unterstützen wir unsere Mitglieder fachkompetent bei ihren Steuerangelegenheiten. Sicher finden Sie auch eine Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe!
Seit über 50 Jahren vertritt die LohiBW die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Finanzämtern. Mit über 185.000 Mitgliedern ist sie der mitgliederstärkste Lohnsteuerhilfeverein in Baden-Württemberg. Unser Beratungsnetzwerk bauen wir ständig weiter aus.
Wir übernehmen die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre und holen zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück.
Die LohiBW sucht ständig neue Kolleginnen und Kollegen aus steuerberatenden Berufen in ganz Baden-Württemberg.
Für Computerhardware und Software, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer für berufliche Zwecke kaufen, winken steuerliche Vergünstigungen. Der...
Zieht ein Steuerzahler in ein denkmalgeschütztes Gebäude ein, winken für bestimmte Baumaßnahmen Steuervorteile nach § 10f EStG. Die Aufwendungen...
Wer wegen Krankheit, Pflege oder Behinderung in ein Pflegeheim ziehen muss, kann die selbst getragenen Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33...
Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss für die Privatnutzung sowie für...
Erfahren Sie mehr über 50 Jahre LohiBW-Geschichte auf unserer Jubiläumsseite >
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50-jährigen Jubiläum >
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Die Liste der Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.
Wir halten unseren Mitgliedern den Rücken frei. Werden Sie Mitglied und nutzen Sie alle Steuervorteile.
Telefon 0711 955988-0
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