Nur wenige Wochen, dann ist das Steuerjahr 2024 vorbei. Hier drei geldwerte Steuertipps, um bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen zu können.
Standesamt: Ist für 2025 die Hochzeit und eine rauschende Feier geplant? Warum dann mal nicht ganz romantisch das standesamtliche Ja-Wort noch ins Jahr 2024 vorverlegen? Da ein Tag Ehe im Jahr 2024 ausreicht, um vom günstigen Ehegattentarif und der Zusammenveranlagung zu profitieren, kann die standesamtliche Eheschließung sogar noch am 31. Dezember 2024 stattfinden. Oftmals winkt durch das Ja-Wort noch in 2024 eine Steuererstattung von mehreren tausend Euro.
Verlustbescheinigung: Hat ein Aktionär bei verschiedenen Banken Depots und hat bei einer Bank 2024 Verluste und bei der anderen Bank 2024 Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt, kann er bei Abgabe einer Steuererklärung samt Anlage KAP beantragen, dass diese Verluste und Gewinne verrechnet und zu viel bezahlte Abgeltungsteuer erstattet werden. Dazu muss aber bei der Bank mit den Verlusten bis spätestens 15.12.2024 eine Verlustbescheinigung beantragt werden. Ohne Verlustbescheinigung keine Verrechnung!
Freiwillige Steuererklärung 2020: Steuerzahler, die für 2020 eine Steuererstattung erwarten und noch keine Steuererklärung 2020 beim Finanzamt eingereicht haben, sollten sich sputen. Denn die freiwillige Steuererklärung 2020 wird nur vom Finanzamt bearbeitet, wenn sie bis spätestens 31. Dezember 2024 im Briefkasten des Finanzamts landet oder per ELSTER eingeht.
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