Von Rentnern, Studenten und Arbeitnehmern, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2022 verpflichtet sind, erwartet das Finanzamt die Übermittlung der Erklärung bis spätestens 2. Oktober 2023. Wer diese Abgabefrist nicht schafft, riskiert zunächst eine Mahnung und im Steuerbescheid 2022 dürften Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Um das zu verhindern, gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
- Individueller Fristverlängerungsantrag: Beim Finanzamt sollte ein schriftlicher Fristverlängerungsantrag mit den Gründen der Verzögerung gestellt werden. Nur bei wichtigen Gründen wird das Finanzamt die Abgabefrist für die Erklärung für ein bis zwei Monate verlängern. Wichtige Gründe sind: Akute eigene Erkrankung, akute Erkrankung eines Familienangehörigen, fehlende Steuerunterlagen.
- Mitgliedschaft in Lohnsteuerhilfeverein: Noch einfacher ist es, sich einem Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen. Denn übernimmt der Lohnsteuerhilfeverein das Ausfüllen der Steuererklärung 2022, winkt eine automatische Fristverlängerung für die Abgabe bis zum 31. Juli 2024.