Im Jahr 2020 haben sich 39 Prozent der Ehepaare für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 entschieden, so das Statistische Bundesamt. Doch diese Kombi steht vor dem Aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es statt der Lohnsteuerklassenkombi 3/5 nur noch 4/4 mit Faktor geben.
Jetzt steht fest, wann die Lohnsteuerklassen 3/5 wegfallen sollen: erst zum 1. Januar 2030. Das kann dem Entwurf des Gesetzes zur Steuerfortentwicklung entnommen werden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob Ehegatten durch den Wegfall der Lohnsteuerklassen 3/5 steuerliche Nachteile haben. Die klare Antwort: Nein. Denn die Steuerabzüge vom Arbeitslohn aufgrund der Lohnsteuerklassen sind bloße Einkommensteuervorauszahlungen. Erst im Steuerbescheid ermitteln die Finanzämter die endgültig zu zahlende Steuer für Ehegatten. Und hier die gute Nachricht: Trotz anderslautender Meldungen wird es den günstigen Ehegattentarif (sogenannter Splittingtarif) weiterhin geben.