Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belasung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
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Bangen und Hoffen, dass auch alles
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erklärungs-
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Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
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Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
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Abschiedsfeier auf Kosten des Finanzamts

Wer seinen Job wechselt oder in den Ruhestand geht und seine Kollegen, Vorgesetzen und Kunden seines Arbeitgebers zum Essen einlädt, darf die Kosten der Feier unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzungen: Es dürfen keine Verwandten oder Freunde eingeladen werden. Zudem ist es für die Durchsetzung des Werbungskostenabzugs hilfreich, wenn die Feier in Räumlichkeiten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit stattfindet. Neue Voraussetzungen: Die Kosten je Teilnehmer dürfen nicht mehr als 110 Euro betragen (FG Nürnberg, Urteil vom 19. Oktober 2022, Az. 3 K 51/22).