Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Antworten auf Praxisfragen zur Steuerermäßigung für energetische Sanierung

In einer Verfügung der Finanzverwaltung finden sich interessante Antworten auf häufig gestellte Praxisfragen rund um die Steuerermäßigung für die energetische Sanierung nach § 35c EStG.

Frage 1: Sind auch eigene Kosten des Immobilieneigentümers steuerlich begünstigt?

Antwort: Ja, wichtig ist allerdings, dass das Fachunternehmen, das die energetische Sanierungsmaßnahme bescheinigt, die Kosten für Material oder für Dienstleister (z.B. Gerüstbaufirma) in der Bescheinigung aufnimmt.

Frage 2: Profitiert ein Eigenheimbesitzer von der Steuerermäßigung nach § 35c EStG, wenn ein Vertrag mit einem Baumarkt besteht und dieser Baumarkt ein Fachunternehmen mit der energetischen Sanierung beauftragt?

Antwort: Ja. Denn weder im Gesetz noch in einer Verwaltungsanweisung steht, dass der Immobilieneigentümer ein direktes Vertragsverhältnis zum ausführenden Fachunternehmen haben muss.

Zurück