In einer Verfügung der Finanzverwaltung finden sich interessante Antworten auf häufig gestellte Praxisfragen rund um die Steuerermäßigung für die energetische Sanierung nach § 35c EStG.
Frage 1: Sind auch eigene Kosten des Immobilieneigentümers steuerlich begünstigt?
Antwort: Ja, wichtig ist allerdings, dass das Fachunternehmen, das die energetische Sanierungsmaßnahme bescheinigt, die Kosten für Material oder für Dienstleister (z.B. Gerüstbaufirma) in der Bescheinigung aufnimmt.
Frage 2: Profitiert ein Eigenheimbesitzer von der Steuerermäßigung nach § 35c EStG, wenn ein Vertrag mit einem Baumarkt besteht und dieser Baumarkt ein Fachunternehmen mit der energetischen Sanierung beauftragt?
Antwort: Ja. Denn weder im Gesetz noch in einer Verwaltungsanweisung steht, dass der Immobilieneigentümer ein direktes Vertragsverhältnis zum ausführenden Fachunternehmen haben muss.