Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen seines Arbeitgebers fahren, muss für die Privatfahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung in Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte) lohnsteuerlich ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Der geldwerte Vorteil wird dabei meist pauschal nach der 1%-Regelung ermittelt. Arbeitnehmer, die sich jedes Jahr ärgern, dass der geldwerte Vorteil zu hoch, haben ab 1. Januar 2024 die Möglichkeit, gegenzusteuern.
Tipp: Und zwar sollte ab Jahresbeginn ein Fahrtenbuch geführt werden. Der geldwerte Vorteil wird dann nicht pauschal ermittelt, sondern nach der dem tatsächlichen Anteil der Privatfahrten und dem tatsächlichen Anteil der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. - Der eigentliche Clou: Nach Ablauf des Steuerjahrs kann sich der Arbeitnehmer für die günstigere Variante entscheiden.