Wird einem Steuerzahler eine Neu-Lebensversicherung ausbezahlt, behält die Versicherungsgesellschaft Abgeltungsteuer ein und führt diese ans Finanzamt ab. Doch in der Regel werden viel zu hohe Steuern einbehalten. Neu-Lebensversicherungen sind übrigens Policen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Zu viel Steuer wird deshalb einbehalten und abgeführt, weil die Abgeltungsteuer auf die gesamten erzielten Überschüsse anfällt. Doch unter bestimmten Voraussetzungen sind nur 50 Prozent der Überschüsse steuerpflichtig. Und zwar immer dann, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung der Lebensversicherung ab 60 Jahren erfolgt (bei Vertragsabschluss ab 2012 ab 62 Jahren).
Tipp: Es besteht in diesen Fällen keine rechtliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, es ist jedoch im Interesse des Steuerzahlers. Um die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer wieder erstattet zu bekommen, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ein Muss. Wird zusätzlich die Anlage KAP ausgefüllt, prüft das Finanzamt die Besteuerung der Überschüsse aus einer Neu-Lebensversicherung und besteuert bei Vorliegen aller Voraussetzungen dann eben nur noch die Hälfte der Überschüsse.
Wir empfehlen vor dem Auftrag zur Auszahlung von Lebens- oder Rentenversicherung eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Sicherheit zu erhalten, dass die Voraussetzungen für eventuelle Begünstigungen auch tatsächlich erfüllt sind. Weiterhin können solche Auszahlungen zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen, die man kennen und in die Entscheidungsfindung einbeziehen sollte.