Typisches Szenario in der Praxis: Ein Steuerzahler füllt in seiner Steuererklärung bestimmte Zeilen nicht aus, weil die Daten dafür von Dritten elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden (z.B. Angaben zum Arbeitslohn oder zur Rente). Doch was passiert, wenn die übermittelten Daten falsch waren, dadurch auch der Steuerbescheid fehlerhaft war und die Einspruchsfrist versäumt wurde? Antwort: Es lohnt sich Gegenwehr. Mussten durch die fehlerhaft übermittelten Daten zu hohe Steuern bezahlt werden, empfiehlt sich hier ein Antrag auf Änderung des Steuerbescheids nach § 175b Abs. 2 Abgabenordnung.
Tipp: Das Finanzamt muss in diesem Fall die vom Dritten erneut übersandten korrekten Daten in einem neuen Steuerbescheid berücksichtigen. Es ist also notwendig, dass die korrigierten Daten neu vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder sonstigen Stelle übermittelt werden. Wir prüfen auch in diesen Fällen gerne für Sie, ob hier die Möglichkeit einer Korrektur besteht. Generell empfehlen wir jedoch in solchen Fällen mit konkreten Zweifeln an der Richtigkeit des Steuerbescheides innerhalb der einmonatigen Frist nach Erhalt eines Steuerbescheides Einspruch einzulegen, um eine potentielle Korrektur noch schneller und einfacher zu gestalten.