Gute Nachricht für Steuerzahler, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten. Statt der linearen Gebäudeabschreibung ist im Entwurf des Wachstumschancengesetzes die Einführung einer degressiven Gebäudeabschreibung vorgesehen. Die Gebäudeabschreibung soll sechs Prozent der Gebäudeanschaffungskosten bzw. des Restwerts betragen. Von den höheren Werbungskosten im Rahmen der degressiven Gebäudeabschreibung sollen Vermieter profitieren, wenn die Immobilie im Zeitfenster zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30 September 2029 angeschafft wird oder wenn in diesem Zeitraum mit der Herstellung begonnen wird.
Zu beachtende Einzelheiten zu dieser neuen degressiven Gebäudeabschreibung sollen bekanntgegeben werden, sobald das Wachstumschancengesetz wie geplant im Dezember verabschiedet wird.
Wir empfehlen vor der Anschaffung oder dem Bau einer zumindest teilweise zur Vermietung bestimmten Immobilie mit einem steuerlichen Berater Rücksprache zu halten. In einigen Fällen lässt sich durch eine Beratung vorab das steuerliche Ergebnis mit wenig Aufwand spürbar verbessern.