Lässt ein Steuerzahler an seinem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigenheim in 2020 energetische Sanierungsmaßnahmen ausführen, profitiert er von der Steueranrechnung nach § 35c EStG. Die Steueranrechnung beträgt bis zu 40.000 Euro und wird auf drei Jahre verteilt gewährt. Voraussetzungen sind nicht nur eine Rechnung und die unbare Begleichung der Rechnung, sondern auch eine Bescheinigung des Handwerkers nach einem amtlichen Muster. Ein Muster dieser Bescheinigung hat das Bundesfinanzministerium veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 31.3.2020, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001).