Reicht das geerbte Vermögen nicht aus, um die Beerdigungskosten für den Verstorbenen zu bezahlen, darf der Erbe die selbst getragenen Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung steuersparend geltend machen. Doch darf das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung um ein erhaltenes Sterbegeld mindern? Gute Nachricht: Geht es um das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung, darf das Finanzamt das Sterbegeld nicht von der außergewöhnlichen Belastung abziehen (BFH, Beschluss v. 15.6.2023, Az. VI R 33/20). Die Kürzung würde zu einer nicht gerechtfertigten doppelten steuerlichen Belastung führen, weil das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung bereits zu versteuern ist.