Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Bestattungskosten – Sterbegeld senkt außergewöhnliche Belastung nicht

Reicht das geerbte Vermögen nicht aus, um die Beerdigungskosten für den Verstorbenen zu bezahlen, darf der Erbe die selbst getragenen Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung steuersparend geltend machen. Doch darf das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung um ein erhaltenes Sterbegeld mindern? Gute Nachricht: Geht es um das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung, darf das Finanzamt das Sterbegeld nicht von der außergewöhnlichen Belastung abziehen (BFH, Beschluss v. 15.6.2023, Az. VI R 33/20). Die Kürzung würde zu einer nicht gerechtfertigten doppelten steuerlichen Belastung führen, weil das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung bereits zu versteuern ist.