Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
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Bangen und Hoffen, dass auch alles
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Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
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mit Rat und Tat zur Seite.
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Lohnsteuer-
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angst?
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Das verschiebe ich auf morgen!
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Darlehenserlass beim Meister-BAföG zu versteuern?

Der Staat fördert nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verschiedene Fortbildungen. Man spricht hier von Meister-BAföG. Neben der finanziellen Förderung winkt auch ein zinsgünstiges Darlehen. Bei dem Darlehen gilt folgende Besonderheit: Wird die Fortbildung erfolgreich bestanden, muss nur noch die Hälfte des Darlehens zurückbezahlt werden. In der Praxis stellte sich die Frage, ob dieser 50-prozentige Darlehenserlass zu versteuern ist.

Antwort der Finanzämter: Ja, der Darlehenserlass ist zu versteuern. Leider hat nun auch der Bundesfinanzhof klargestellt, dass der Darlehenserlass beim Meister-BAföG einkommensteuerpflichtig ist (BFH, Urteil v. 23.11.2023, Az. VI R 9/21).

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