Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Degressive Gebäudeabschreibung: Wichtige Spielregeln beachten

Für Wohngebäude wurde durch das Wachstumschancengesetz in § 7 Abs. 5a EStG eine neue degressive Gebäudeabschreibung von fünf Prozent pro Jahr eingeführt. Diese neue Abschreibung kann für Wohnungen in Anspruch genommen werden, bei denen mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde.

Bei Kauf winkt die degressive Abschreibung nur, wenn der Notarvertrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 unterzeichnet wurde und das Gebäude bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung gekauft wurde. Ein Gebäude ist fertiggestellt, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Mit Kauf bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung ist der Zeitpunkt gemeint, in dem Nutzen und Lasten (= wirtschaftliches Eigentum) auf den Käufer übergehen.

Zurück