In wenigen Wochen startet das neue Steuerjahr 2022. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen nutzen dürfen und der Meinung sind, dass der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu hoch ist, sollten ab 1. Januar 2022 zweigleisig fahren. Das bedeutet: Ab 1. Januar 2022 bzw. ab dem Tag, ab dem im Jahr 2022 ein Dienstwagen genutzt werden darf, sollte ein Fahrtenbuch – in Papierform oder elektronisch – geführt werden.
Tipp: Nach Ablauf des Steuerjahrs 2022 kann sich der Arbeitnehmer dann für die günstigere Variante zur Ermittlung des geldwerten Vorteils entscheiden. Ist die 1-Prozent-Regelung günstiger, bleibt alles beim Alten. Ist die Fahrtenbuchmethode günstiger, kann beim Finanzamt mit Abgabe der Steuererklärung 2022 die Reduzierung des geldwerten Vorteils beantragt werden.