Derzeit laufen verschiedene Musterprozesse beim Bundesfinanzhof und bei verschiedenen Finanzgerichten zur Besteuerung von Renten. Geklärt werden soll, ob Renten (teilweise) doppelt besteuert werden. Das wäre der Fall, wenn in der Phase der Beitragszahlung in die Rentenversicherung ein zu geringer Sonderausgabenabzug gewährt worden ist. Die Bundesregierung teilte auf eine Nachfrage mit, dass sich rund 142.000 Rentner bislang mit Einsprüchen und Hinweisen auf die laufenden Musterprozesse gegen diese mögliche Doppelbesteuerung gewehrt haben.
Tipp: Angesichts von rund 4,5 Millionen Rentner, die derzeit ihre Renten versteuern müssen, sind das sehr wenige Einspruchsverfahren. Um die Chance auf eine rückwirkende Reduzierung der Steuerlast auf private und gesetzliche Renten zu wahren, sollte jeder Rentner gegen seinen Steuerbescheid mit einem Einspruch vorgehen. Wer unsicher ist, sollte sich an den Bearbeiter seines Lohnsteuerhilfevereins wenden.