Kapitalanleger, die Dividenden für Aktien aus dem Ausland erhalten, sollten ihre Depot- und Kontoauszüge ganz genau anschauen. Denn trotz Doppelbesteuerungsabkommen kommt es häufig vor, dass der ausländische und er deutsche Fiskus Steuern auf die Dividenden erheben. Dann kommt es schnell zu einer deutlich höheren Besteuerung als mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. In der Schweiz behält die Schweizer Finanzverwaltung beispielsweise 35 Prozent Quellensteuer ein und die deutsche Bank, bei der sich das Depot befindet, 10 Prozent. Bei Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland werden 15 Prozent Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Tipp: Die Doppelbesteuerung lässt sich nur vermeiden, wenn man bei der Schweizer Finanzverwaltung einen Erstattungsantrag einreicht. Das kostet natürlich Zeit, lohnt sich aber meist. Für den Erstattungsantrag – auch in anderen Ländern – benötigt man eine Bestätigung der deutschen Depotbank, dass die Dividende tatsächlich ausgezahlt wurde (sog. Tax-Voucher).
WICHTIG: Da die Dienstleistungen der LohiBW auf die Vertretung gegenüber den deutschen Finanzbehörden im Rahmen der Einkommensteuer und ihrer Zuschlagsteuern beschränkt ist, darf die LohiBW bei diesen Erstattungsanträgen leider nicht unterstützen.