In der ersten Runde gingen Rentner ohne Nebenjob bei der Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige in Höhe von 300 Euro leer aus. Die Bundesregierung hat nachgebessert und nun auch Rentner und Pensionäre eine eigene EPP in Höhe von 300 Euro zugesprochen. Der Clou: Beide Energiepreispauschalen können unabhängig voneinander bezogen werden. Konkret: Ein Rentner, der 2022 in einem Minijob arbeitete, hat Anspruch auf die 600 Euro (EPP für Erwerbstätige und EPP für Rentner). Dasselbe gilt, wenn erstmals im Jahr 2022 eine Altersrente bezogen wurde und davor noch ein Teil des Jahres 2022 gearbeitet wurde. Dass die EPP doppelt ausbezahlt wird, bestätigte u.a. die Deutsche Rentenversicherung Bund.