Lebt ein Kind unentgeltlich in einer Wohnung im Haus der Eltern und mietet sich am weit entfernten Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung nur dann eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn sich das Kind zu mehr als zehn Prozent an den monatlich anfallenden Kosten der Haushaltsführung am Wohnort beteiligt. Der Bundesfinanzhof kippte nun diese Vorgabe. Eine finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung ist zwar zwingend, doch betragsmäßig schreibt das Gesetz nichts vor. Zudem darf die finanzielle Beteiligung auch als Einmalbetrag am Ende des Jahres geleistet werden (BFH, Urteil v. 12.1.2023, Az. VI R 39/19).
Tipp: Mit dem Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung (u.a. Unterkunftskosten von bis zu 1.000 Euro/Monat; Familienheimfahrten, Kosten für Ausstattung) klappt es also auch, wenn die finanzielle Beteiligung für die Haushaltsführung am Wohnort weniger als zehn Prozent beträgt. Als Nachweis empfiehlt es sich allerdings, dass die Zahlung an die Eltern per Überweisung erfolgt.
Eine doppelte Haushaltsführung gehört bei Arbeitnehmern sicherlich zu den komplexesten Anträgen im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Gerade auch wegen der meist hohen steuerlichen Auswirkung prüft das Finanzamt hier meist sehr genau. Wir empfehlen die Prüfung der Möglichkeit eines Antrags auf steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung möglichst früzeitig - bereits während des betreffenden Jahres - prüfen zu lassen. Leider scheitern entsprechende Anträge oft aufgrund von fehlender Dokumentation oder nicht gesammelter Nachweise.
Es gibt allerdings auch Konstellationen einer doppelten Haushaltsführung, die nie erkannt und somit auch nie beantragt werden. Das typische Beispiel ist hier das Begründen einer Fernbeziehung. Auch wenn dies zunächst schwer nachvollziehabar ist, kann man bei Erfüllung aller Voraussetzungen das Finanzamt hier an den Kosten beteiligen. Grundlage hierfür sollte jedoch eine solide, individuelle Beratung sein, im Rahmen derer die notwendigen Voraussetzungen geprüft und wichtige Hinweise gegeben werden können solange noch die Möglichkeit besteht eventuelle Anpassungen zu machen.