Steuerzahler, die für 2024 ihre Steuerlast senken möchten oder die einen perfekten Start im neuen Steuerjahre 2025 hinlegen möchten, haben noch bis zum 31. Dezember2024 Zeit, um die eine oder andere Steuersparstrategie umzusetzen. Hier drei effektive Steuerspartipps:
Vorauszahlungen herabsetzen: In der Woche vom 9. Dezember bis 16. Dezember 2024 dürften die Finanzämter die Einkommensteuervorauszahlungen für das vierte Quartal 2024 abbuchen. Wer zu viel vorausbezahlt hat, sollte unbedingt in dieser Woche einen Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen stellen. Ist der Antrag überzeugend begründet, mindert das Finanzamt die Vorauszahlungen und Steuerzahler müssen mit der Erstattung nicht warten, bis irgendwann im Jahr 2025 der Steuerbescheid für 2024 versandt wird.
Trennung: Beabsichtigen Ehegatten zeitnah die Trennung, sollte mit der offiziellen Trennung und mit dem Auszug noch bis zum 2. Januar 2025 gewartet werden. Denn bestand die Ehe 2025 für nur einen einzigen Tag, haben die Eheleute für 2025 ein letztes Mal die Chance auf die steuerlich günstige Zusammenveranlagung.
Witwensplitting: Bis zum 31. Dezember2024 kann noch die Steuererklärung 2020 freiwillig ans Finanzamt übermittelt werden. Das lohnt sich vor allem für Steuerzahler, die 2020 Steuern gezahlt haben und bei denen der Ehegatte im Jahr 2019 verstorben ist. Denn dann gibt es ausnahmsweise noch im Jahr 2020 das letzte Mal die steuerlich günstige Zusammenveranlagung (Witwensplitting).
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