Rentner, die trotz Ruhestand Steuern ans Finanzamt bezahlen müssen, haben noch wenige Wochen Zeit, um steuerlich noch die eine oder andere steuersparende Strategie umzusetzen. Hier drei effektive Steuersparmöglichkeiten, die noch bis zum 31. Dezember2024 interessant sein dürften:
Inflationsausgleichsprämie: Rentner, die sich als Minijobber etwas zu ihrer Rente hinzuverdienen, sollten ihren Arbeitgeber darum bitten, ihnen eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG zu spendieren. Bis zu 3.000 Euro darf der Arbeitgeber bis zum 31. Dezember2024 noch ausbezahlen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Vielen Arbeitgebern ist nicht bekannt, dass auch Minijobber von diesem steuerfreien Gehaltsextra profitieren.
Tu Gutes und sprich darüber: Rentner, die bis zum 31. Dezember 2024 Spenden an gemeinnützige Organisationen überweisen, können in ihrer Steuererklärung dafür steuersparende Sonderausgaben geltend machen. Wichtig: Bei Spenden bis 300 Euro unbedingt den Kontoauszug als Nachweis aufbewahren und bei einer Spende von mehr als 300 Euro eine Spendenquittung anfordern.
Tagespauschale: Rentner, die eine Immobilie vermieten, können für die Tage, an denen sie sich um ihre Immobilie gekümmert haben (Kontoauszüge kontrolliert, Telefonate geführt, Steuerbelege gesucht und zusammengestellt etc.), pro Tag Werbungskosten in Höhe von 6 Euro geltend machen. Am besten das Jahr Revue passieren lassen und aufzeichnen, an welchen Tagen, welche Arbeiten mit der vermieteten Immobilie erledigt wurden.
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