Wer in seinem Eigenheim energetische Sanierungsmaßnahmen in Auftrag gibt, profitiert unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Es winkt eine
Steueranrechnung von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro. Doch gibt es die Ermäßigung auch, wenn der Immobilieneigentümer gar nicht selbst in der Immobilie lebt, sondern wenn die Immobilie einem Kind unentgeltlich überlassen wird?
Antwort: Es kommt darauf an. Erhalten Eltern für ein Kind noch Kindergeld und das Kind lebt allein und ohne Mietzahlungen in dem zu energetisch zu sanierenden Eigenheim, handelt es sich bei dieser Immobilie um einen Haushalt der Eltern und ihnen steht als Eigentümer dann ausnahmsweise die Steuerermäßigung nach § 35c EStG zu.
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