Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
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Lehnen Sie sich zurück,
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erklärungs-
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Steuererklärung...?
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Energetische Sanierung mit Riester-Vertrag

Beinahe unbemerkt ist zum 1. Januar 2024 eine interessante Finanzierungsmethode für energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim in Kraft getreten. Die Rede ist von der Vorschrift in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG. Hier dürfen Riester-Sparer ihr angespartes Riester-Kapital unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten der energetischen Sanierung entnehmen. Infos dazu finden Riester-Sparer im Portal der Deutschen Rentenversicherung.

Kleiner Wermutstropfen: Wird angespartes Riester-Kapital für energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim entnommen, gibt es keine weiteren staatlichen oder steuerlichen Förderungen mehr. Das bedeutet im Klartext: Staatliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen sowie die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und § 35c EStG sind damit tabu.

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