Erwirbt ein Steuerzahler im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Zweitwohnung am Beschäftigungsort und lässt dieses Eigenheim energetisch für 40.000 Euro sanieren, gilt steuerlich Folgendes:
· Die Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind bis maximal 12.000 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehbar.
· Für den Betrag der energetischen Sanierung, der noch nicht bei den Werbungskosten erfasst wurde, kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nach § 35c EStG gestellt werden.
Steuertipp: Eine Vergleichsrechnung zwischen den Steuervorteilen durch die energetische Sanierung und den finanziellen Vorteilen einer KfW-Förderung ist empfehlenswert. Ist die KfW-Förderung finanziell günstiger, ist wichtig zu wissen, dass die Förderung vor Unterzeichnung des Vertrags über die energetische Sanierung gestellt werden muss.
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