Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

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Energetische Sanierung: Update zur Steuerermäßigung

Wer an seinem Eigenheim 2025 energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, kann in seiner Einkommensteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Das Finanzamt rechnet 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierung, maximal 40.000 Euro auf die Steuerschuld des Eigenheimbesitzers an. Die Anrechnung erfolgt über drei Jahre verteilt.

Damit es aber überhaupt mit der Steueranrechnung klappt, muss das ausführende Fachunternehmen eine Bescheinigung ausstellen, dass energetische Sanierungsleistungen erbracht wurden. Im Jahr 2025 ist dafür eine neue Musterbescheinigung zu verwenden (BMF, Schreiben v. 23.12.2024, Az. IV C 1 - S 2296-c/20/10003:008).

Steuertipp: Wer Fragen rund ums Thema „Steuerermäßigung für energetische Sanierung“ hat, findet möglicherweise im Portal des Bundesfinanzministeriums Antworten (siehe Link zu BMF). Natürlich stehen Ihnen auch die Experten des Lohnsteuerhilfevereins mit Rat und Tat zur Seite.

Foto: CURIOS/stock.adobe.com

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