Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belasung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Energiepreispauschale für Rentner nicht in Erklärung angeben

Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro, die Rentnern in der Regel 2022 zugeflossen ist, muss in der Steuererklärung 2022 nicht extra angegeben werden. Darauf hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein hingewiesen (ESt-Kurzinfo Nr. 2023/2 vom 3.2.2023). Bei Erstellung des Steuerbescheids 2022 greifen die Finanzämter auf die von der Deutschen Rentenversicherung übermittelten Rentenbeträge zurück. Und darin ist die EPP bereits enthalten.

Tipp: Wer die EPP nun in der Steuererklärung 2022 in irgendeiner Zeile als Einkünfte erklärt, riskiert also, dass das Finanzamt nicht nur 300 Euro der Besteuerung unterwirft, sondern fälschlicherweise 600 Euro.