Arbeitnehmer, die jeden Tag weite Strecken zur Arbeit zurücklegen, sollten ein steuerliches Gedankenspiel anstellen. Und zwar sollten die Tankkosten für ein ganzes Jahr und die Steuervorteile aufgrund des Werbungskostenabzugs im Rahmen der Entfernungspauschale ermittelt werden. Der Saldo stellt die Kosten dar, die durch das tägliche Fahren zur Arbeit finanziell zu Buche schlagen. Alternativ sollten die Kosten für die Anmietung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort und die Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (Anmietung einer Zweitwohnung aus beruflichen Gründen) ermittelt werden. Die beiden Saldos sollten Arbeitnehmer dann vergleichen. Aufgrund der hohen Spritpreise kann eine doppelte Haushaltsführung unter dem Strich zu einer finanziellen Entlastung führen.
Liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor, sind bei Anmietung einer Zweitwohnung in Deutschland bis zu 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten abziehbar. Zusätzliche Werbungskosten: Eine Heimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale für die einfache Strecke, Kosten für den Kauf von Möbeln und Hausrat für die Zweitwohnung. Unproblematisch: Kosten bis 5.000 Euro und für die ersten drei Monate Verpflegungspauschalen von 14 Euro für An- und Abreisetage und 24 für Tage mit Übernachtung.
Gerne beraten wir Sie auch in dieser Angelegenheit, damit Sie Ihre Entscheidung auf Basis von belastbaren Zahlen treffen können.