Landet ein Streitfall, bei dem es unter anderem um die Anerkennung eines Entlastungsbetrags für echte Alleinerziehende geht, beim Finanzgericht, dürfen die Richter ohne Anhörung von Zeugen nicht automatisch davon ausgehen, dass sich eine weitere volljährige Person im Haushalt befindet und der Entlastungsbetrag deshalb kippt. Werden die Zeugen, die zur Klärung der offenen Fragen beitragen können, vor Gericht nicht angehört, darf der Entlastungsbetrag nicht einfach versagt werden (BFH, Beschluss v. 14.1.2025, Az. X B 72/73; NV).
Um es erst gar nicht zu einem Finanzgerichtsverfahren kommen zu lassen, sollte der echte Alleinerziehende die Nachweise dazu vorlegen, dass im Haushalt keine weitere volljährige Person lebte. Sollte das Finanzamt diesen Nachweisen keinen Glauben schenken und es kommt wider Erwarten zu einem Prozess, sollten sich der echte Alleinerziehende und die vermeintlich volljährige Person, die im Haushalt leben soll, als Zeugen anbieten, um die Zweifelsfragen ausräumen zu können.
Foto: Thapana_Studio/stock.adobe.com