Bald ist es soweit und Grundstückseigentümer bekommen für 2025 die Grundsteuerbescheide der Gemeinden zugeschickt, bei denen erstmals die neuen Grundstückswerte und Hebesätze nach der Grundsteuerreform enthalten sind. Zur Grundsteuerreform gibt es bereits mehrere Musterprozesse bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof. Der Bund der Steuerzahler weist nun auf eine erste Musterklage in Ostdeutschland hin.
Die Musterklage in Sachsen wird vom Bund der Steuerzahler und von Haus und Grund Deutschland unterstützt. Im Kern geht es um einen Vermieter in Chemnitz, bei dem das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid eine Miete angesetzt hatte, die in dieser Höhe tatsächlich niemals zu erzielen ist. Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, dass der klagende Immobilieneigentümer Recht bekommt. In zwei Beschlüssen des Bundesfinanzhofs haben die Richter ernstliche Zweifel daran geäußert, dass ein Grundstückseigentümer dem Finanzamt durch ein Wertgutachten nicht einen deutlich niedrigeren Grundstückswert präsentieren darf, der dann zur Ermittlung der Grundsteuer herangezogen wird (BFH, Beschlüsse v. 27.5.2024, Az. II B 78/23 und II B 79/23).