Für die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung 2015 ist Eile geboten. Nur wenn die Steuererklärung 2015 bis 31.12.2019 nachweislich beim Finanzamt eingegangen ist, wird die Erklärung noch bearbeitet. Wichtig: Wird die Erklärung 2015 per ELSTER übermittelt und das Finanzamt erwartet die unterzeichnete komprimierte Papiererklärung, muss auch diese bis spätestens 31.12.2019 beim Finanzamt vorliegen.