Ab 1. Januar 2021 soll der Solidaritätszuschlag „weitgehend“ abgeschafft werden. 90 Prozent aller Steuerzahler müssten dann keinen Soli mehr bezahlen. Lediglich Spitzenverdiener mit einer Einkommensteuerbelastung von mehr als 16.956 Euro/33.912 Euro (Ledige/Zusammenveranlagte) werden weiterhin in puncto Soli zur Kasse gebeten. Auch auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, soll ab 2021 weiterhin der Solidaritätszuschlag fällig werden.