Der Gesetzeber muss den Grundfreibetrag 2024 rückwirkend zum 1.1.2024 anpassen. Der Grundfreibetrag 2024 beträgt aktuell 11.604 Euro/23.208 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) und erhöht sich um 180 Euro/360 Euro. Mit der Erhöhung des Grundfreibetrag steigt auch der Höchstbetrag für Unterstützungszahlungen an Kinder, für die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen oder an Eltern(teile). Der abziehbare Höchstbetrag nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG beträgt 2024 dann 11.784 Euro.
Lohi-Tipp: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen die zu viel bezahlte Steuer für 2024 mit der Lohnabrechnung Dezember 2024 zurück, weil Arbeitgeber auf eine neue Lohnsteuertabelle zurückgreifen können, die den höheren Grundfreibetrag 2024 bereits enthält. Alle anderen Steuerzahler kommen in den Genuss des höheren Grundfreibetrags, wenn sie für 2024 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
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