Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Grundfreibetrag 2025, Reichensteuer & Co.

Der Grundfreibetrag, bis zu dem ein zu versteuerndes Einkommen unversteuert bleibt, beträgt im Jahr 2025 12.084 Euro/24.168 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler). Es kann sogar noch eine kleine Erhöhung auf 12.096 Euro geben, wenn der Bundesrat dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes zustimmt. Der Spitzensteuersatz beträgt 2025 nach wie vor 42 Prozent und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.430 Euro. Drei Prozent über dem Spitzensteuersatz (sog. Reichensteuer) werden zu versteuernde Einkommen ab 277.826 Euro (Ledige) bzw. 555.651 Euro (zusammenveranlagte Steuerzahler) fällig.

Foto: Andrey Popov /stock.adobe.com

Zurück