Der Grundfreibetrag, bis zu dem ein zu versteuerndes Einkommen unversteuert bleibt, beträgt im Jahr 2025 12.084 Euro/24.168 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler). Es kann sogar noch eine kleine Erhöhung auf 12.096 Euro geben, wenn der Bundesrat dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes zustimmt. Der Spitzensteuersatz beträgt 2025 nach wie vor 42 Prozent und gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.430 Euro. Drei Prozent über dem Spitzensteuersatz (sog. Reichensteuer) werden zu versteuernde Einkommen ab 277.826 Euro (Ledige) bzw. 555.651 Euro (zusammenveranlagte Steuerzahler) fällig.
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