Der Grundrentenzuschlag, den es seit 2021 gibt, ist steuerfrei. Dennoch haben die Finanzämter diesen Zuschlag bisher oftmals besteuert. Grund dafür sind dem Finanzamt übermittelte fehlerhafte Rentenbezugsmitteilungen, in denen der Grundrentenzuschlag nicht getrennt von der bisherigen Bruttorente ausgewiesen war. Müssen Rentner jetzt aktiv werden?
Die Antwort lautet glücklicherweise: Nein. Die Deutsche Rentenversicherung berichtigt die Rentenbezugsmitteilung und übermittelt diese erneut ans Finanzamt. Dadurch sieht das Finanzamt die Höhe des Grundrentenzuschlags, der steuerfrei bleibt, und wird neue Steuerbescheide verschicken. Rentner, bei denen die Grundzulage besteuert wurde und die Steuern bezahlt haben, können sich über automatische Steuererstattungen freuen.