Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belasung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Häusliches Arbeitszimmer: Verlängerung Übergangsregelung

Stellt das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittepunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerzahlers dar, kommt im Steuerjahr 2022 unter Umständen wenigstens ein Werbungskostenabzug von bis zu 1.250 Euro in Betracht. Und zwar immer dann, wenn der  Arbeitnehmer in der Einrichtung seines Arbeitgebers keinen anderen Arbeitsplatz hat. In den Jahren 2020 und 2021 galt hier wegen der Corona-Pandemie jedoch eine Sonderregelung. Selbst wenn ein anderer Arbeitsplatz vorhanden war, durften bis zu 1.250 Euro Arbeitszimmerkosten steuerlich abgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer sich aus freien Stücken wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen für die Arbeit im Homeoffice entschieden hat. Gute Nachricht: Einer internen Verfügung aus der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass diese Vergünstigung auch für das Steuerjahr 2022 gilt.