Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
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Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
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Lehnen Sie sich zurück,
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Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen: Neuregelung 2025 beachten

Steuerzahler, die in ihrem Privathaushalt Handwerker mit Handwerksarbeiten beauftragen oder selbständige Dienstleister mit haushaltsnahen Dienstleistungen, müssen für die Steueranrechnung nach § 35a Abs. 2 und 3 EStG eine neue Voraussetzung beachten. Mit der Steueranrechnung klappt es nur, wenn eine Rechnung des Handwerkers bzw. des Dienstleisters vorliegt, die Rechnung nicht in bar beglichen wird (war bisher schon so) und wenn der Rechnungsbetrag auf ein Konto des Handwerkers bzw. des Dienstleisters überwiesen wird.

Foto: karepa/stock.adobe.com

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