Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
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Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Höherer Werbungskostenabzug für Feuerwehrleute

 

Gute Nachricht für Berufsfeuerwehrleute. Sind diese verschiedenen Einsatzstellen zugewiesen, haben sie nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz keine erste Tätigkeitsstätte. Folge: Für die Fahrten mit dem Pkw zu den verschiedenen Feuerwachen darf der Feuerwehrmann oder die Feuerwehrfrau die Reisekostenpauschale als Werbungskosten geltend machen, also die Kilometer für Hin- und Rückfahrt x 0,30 Euro/km (Urteil v. 28.11.2019, Az. 6 K 1475/18). Kleiner Wermutstropfen: Der Bundesfinanzhof hat in einem Musterprozess nun das letzte Wort (BFH, Az. VI B 112/19).

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