Die Homeoffice-Pauschale 2023 von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, darf als Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer 2023 im Homeoffice gearbeitet hat. Neu ist, dass der Abzug auch möglich ist, wenn er am selben Tag auch im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit (z.B. Kundenbesuch) unterwegs war, jedoch mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Homeoffice tätig war.
Tipp: Für Lehrer gibt es seit 2023 eine weitergehende Sonderregelung in § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 EStG. Da sie keinen anderen Arbeitsplatz haben, dürfen sie sowohl die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule als auch die Homeoffice-Pauschale an einem Tag parallel als Werbungskosten abziehen. In diesem Fall muss nicht nachgewiesen werden, dass mehr als 50 Prozent der Arbeit an solchen Tagen im Homeoffice verbracht wurde.