Nachdem im Jahressteuergesetz 2020 für Arbeitnehmer, die 2020 und 2021 im Homeoffice arbeiten, die so genannte Homeoffice-Pauschale verabschiedet wurde, tauchten viele Zweifelsfragen auf. In einer ersten Verfügung wurde nun klargestellt, welche steuerliche Besonderheiten beim neuen Werbungskostenabzug zu beachten sind.
Steuertipp: Der Werbungskostenabzug beträgt pauschal fünf Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr. Die Pauschale gibt es nur an Tagen, an denen sich ein Arbeitnehmer ausschließlich im Homeoffice befindet. Ausgaben für berufliche Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Regal oder Bürostuhl dürfen zusätzlich zur 600-Euro-Pauschale als Werbungskosten abgezogen werden.