Wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Arbeit zu Hause wurde für die Jahre 2020 bis 2021 die als Werbungskosten abziehbare Homeoffice-Pauschale eingeführt, mit der sich das Finanzamt an den Mehrkosten für Strom, Gas und Wasser wegen der Heimarbeit beteiligt. Der Werbungskostenabzug beträgt je Arbeitstag 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr.
In der Praxis stellt sich nun die Frage, ob aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlungen Arbeitnehmer auch 2022 steuerlich von der Homeoffice-Pauschale profitieren werden. Die Antwort: Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit „ja“.
Zwar gibt es noch keine offizielle Verlängerung des Werbungskostenabzugs im Rahmen der Homeoffice-Pauschale. Im Koalitionsvertrag ist jedoch eine Aussage zu finden, dass die Pauschale auch 2022 gelten soll. Davon profitieren Arbeitnehmer, die zu Hause kein häusliches Arbeitszimmer nutzen.