Gute Nachricht für Sparer: Im Jahressteuergesetz 2022, das im Dezember verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber den Sparerfreibetrag im Steuerjahr 2023 von bislang 801 Euro/1.602 Euro (Ledige/Zusammenveranlagung) auf 1.000 Euro/2.000 Euro angehoben. Grundsätzlich müssen Sparer nicht aktiv werden. Die Banken erhöhen die ihnen vorliegenden Freistellungsaufträge automatisch prozentual. Doch wer bei einer Bank einen Freistellungsauftrag stellen möchte, die bisher keinen hatte, muss allen Banken Bescheid geben und neue Freistellungsaufträge erteilen.