Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Kinderbetreuungskosten trotz fehlender Haushaltszugehörigkeit?

Eltern dürfen Kinderbetreuungskosten bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen zu zwei Dritteln, maximal mit 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG). Zwei elementare Voraussetzungen: Das Kind darf seinen 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben und nur der Elternteil profitiert vom Sonderausgabenabzug, in dessen Haushalt das Kind gehört. Die Voraussetzung mit der Haushaltszugehörigkeit hat auch das Finanzgericht Thüringen bestätigt (Urteil v. 1.2.2022 Az. 3 K 210/21).

Tipp: Hier lohnt sich Gegenwehr. Hat der Elternteil, zu dessen Haushalt das Kind nicht gehört, Kinderbetreuungskosten getragen, sollte dafür ein Sonderausgabenabzug beantragt werden. Lehnt das Finanzamt ab, hilft gegen den nachteiligen Steuerbescheid nur ein Einspruch mit dem Hinweis, dass zu dieser Thematik nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren Stellung beziehen muss (BFH, Az. III R 9/22).

Zurück