Hat ein volljähriges Kind im Jahr 2022 sein Abitur oder einen anderen Schulabschluss gemacht, haben Eltern für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten noch Anspruch auf Kindergeld, wenn sich das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG). Insbesondere wenn der nächste Ausbildungsabschnitt erst nach Ablauf von vier Monaten beginnt, sollten Eltern Kontakt zur Familienkasse suchen – am besten vor Ablauf der Viermonats-Frist. Die Überschreitung der Vier-Monatsfrist ist in puncto Kindergeldanspruch unter folgenden Voraussetzungen unschädlich:
Das Kind hat bereits einen Ausbildungsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium, der neue Ausbildungsabschnitt beginnt jedoch später als vier Monate nach dem Schulabschluss. Eltern sollten der Familienkasse Unterlagen dazu vorlegen.
Das Kind hat bereits eine Lehrstelle oder einen Studienplatz und kann diese wegen einer Erkrankung aktuell nicht beginnen. Hier sind ärztliche Atteste und der Schriftverkehr mit dem Ausbildungsbetrieb, bzw. mit der Uni oder der Hochschule der Familienkasse vorzulegen.