Arbeitgeber dürfen im Zeitraum zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausbezahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Wichtigste Voraussetzungen: 1. Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. 2. Der Arbeitgeber muss unverständlich im Lohnkonto vermerken, dass es sich bei der Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG handelt. 3. Die Zahlung muss dem Konto des Beschäftigten bis spätestens 31.Dezember 2024 gutgeschrieben werden. Infos finden Interessierte unter www.bundesfinanzministerium.de mit den Suchbegriffen „FAQ zur Inflationsausgleichsprämie“.
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