Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

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Letzte Chance bis 31. Dezember 2024 für Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber dürfen im Zeitraum zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausbezahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Wichtigste Voraussetzungen: 1. Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. 2. Der Arbeitgeber muss unverständlich im Lohnkonto vermerken, dass es sich bei der Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG handelt. 3. Die Zahlung muss dem Konto des Beschäftigten bis spätestens 31.Dezember 2024 gutgeschrieben werden. Infos finden Interessierte unter www.bundesfinanzministerium.de mit den Suchbegriffen „FAQ zur Inflationsausgleichsprämie“.

Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

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