Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so wenig verdient haben, dass ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen keine Steuern. Dennoch kann es sich lohnen, erstmals für 2021 trotzdem eine Steuererklärung ans Finanzamt zu übermitteln. Steuern zurück gibt es zwar keine, wenn der Arbeitgeber keine Steuern einbehalten hat. Aber vielleicht gibt es die 2021 eingeführte Mobilitätsprämie. Von dieser Prämie profitieren nur Beschäftigte, die einfach mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendeln. Die Prämie bekommt man aber nur, wenn man eine Steuererklärung abgibt, im Hauptvordruck „Festsetzung der Mobilitätsprämie“ ankreuzt und die Anlage „Mobilitätsprämie“ ausfüllt. Für die Antragstellung haben Beschäftigte bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs 2021 Zeit.